Dr. Felix Hunziker-Blum führt keine Prozesse mehr. Er gibt aber weiterhin über Prozessstoffe eine Zweitmeinung ab, um Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen zu verbreitern. Er erstellt Privatgutachten über die Rechtslage und die Durchsetzungschancen eines Haftpflicht- oder Versicherungsanspruchs.
Er kann Schiedsvereinbarungen entwerfen, wenn Parteien einen Rechtsstreit vor ein Schiedsgericht statt vor staatliche Gerichte tragen wollen. Auf der Grundlage seiner Unabhängigkeit und eigener Erfahrungen als Schiedsrichter ist Dr. Felix Hunziker-Blum in der Lage, in Schiedsgerichten mitzuwirken.